5.1. Vorliegend gehen Klinikvertreterin und Gerichtsgutachter im Klinikrahmen übereinstimmend vom Bestand einer erfreulichen Krankheits- und Behandlungseinsicht aus. Dies übereinstimmend mit dem Patienten selber, der gegenüber dem Gericht erklärte, er sei wohl schon schizophren und kiffe gegen die Psychosen. Die diesbezügliche Einsicht entstand offenbar zwischen dem Beschwerdezeitpunkt des 20. Juni 2023 (als der Beschwerdeführer noch erklärte, er sehe keinen Grund für einen weiteren Aufenthalt und er Urteil F 2023 25 13