Vorliegend erfolgte der Klinikeintritt per ärztlicher fürsorgerische Unterbringung, nachdem die Polizei am Wohnort des Beschwerdeführers bereits zum wiederholten Mal intervenieren musste zufolge (Nacht-)Ruhestörungen und Belästigungen der Nachbarschaft (insbes. durch Randalieren in der Mietwohnung). Dabei ist es gemäss Schreiben der Nachbarn an die Vermieterschaft auch mehrfach zu verbalen Drohungen gekommen.