Ein dringender Fürsorgebedarf besteht hier umso mehr, als der Beschwerdeführer noch jung ist und jedenfalls die Symptome seiner Erkrankung, die sich negativ auf seine Lebensgestaltung auswirken (mit Verlust der letzten Arbeitsstelle, seines kompletten sozialen Umfelds sowie absehbar auch seiner Wohnung), sich aktuell auch noch durch die Medikation verringern lassen. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich nach Darlegung der Klinikärztin aber schon eine Verschlechterung und Chronifizierung eingestellt hat insofern, als aktuell bereits auf Invega 12 mg eingestellt werden muss, um eine hinreichende Wirkung zu erzielen, während beim letzten Klinikauf-