hat, die Nachsorge lediglich mit dem Beschwerdeführer zusammen zu planen und die Umsetzung ihm selber zu überlassen. Ein dringender Fürsorgebedarf besteht hier umso mehr, als der Beschwerdeführer noch jung ist und jedenfalls die Symptome seiner Erkrankung, die sich negativ auf seine Lebensgestaltung auswirken (mit Verlust der letzten Arbeitsstelle, seines kompletten sozialen Umfelds sowie absehbar auch seiner Wohnung), sich aktuell auch noch durch die Medikation verringern lassen.