sich nach eigenem Bekunden sehr wünscht, weil es ihm helfen würde, sich von den merkwürdigen Vorgängen in seiner Umgebung abzulenken), zu erhalten. Eine solche Struktur müsste nach Ausführungen der behandelnden Ärztin aus einer ambulantpsychiatrischen Anbindung sowie einer betreuten Wohnsituation bestehen. Dies leuchtet umso mehr ein, nachdem es beim letzten Klinikaufenthalt offensichtlich nicht ausgereicht Urteil F 2023 25 11