Er will denn auch an sich nicht mehr dorthin zurück, geht aber davon aus, dass er dies müsste, wenn er die Klinik verlassen würde, da die Wohnung noch nicht gekündigt sei. Entgegen seiner offenbar bestehenden Erwartung wird ihm aber jedenfalls nicht die KESB eine neue Wohnung oder einen Platz in einem betreuten Wohnen organisieren, was sie ihm auch schon kommuniziert hat. Vielmehr wird sie ihm – allenfalls – einen Beistand oder eine Beiständin zur Seite stellen, die ihn bei der Su- Urteil F 2023 25 10