Dass er in seiner bisherigen Wohnung nicht wird bleiben können, nachdem ihm dort bereits Anfang März 2023 die fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit für die Nachbarschaft angedroht wurde, er seither die Mieten nicht mehr bezahlt hat, hingegen weiterhin die Nachbarn verängstigt und mehrere Polizeieinsätze provoziert hat, ist offensichtlich. Er will denn auch an sich nicht mehr dorthin zurück, geht aber davon aus, dass er dies müsste, wenn er die Klinik verlassen würde, da die Wohnung noch nicht gekündigt sei.