4.1.2.4 Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer offenbar der Meinung ist, es "werde jetzt ernst mit der KESB", in dem Sinne, dass er erwartet, dass diese ihm in Bälde eine neue Wohnsituation organisieren wird. Dass er in seiner bisherigen Wohnung nicht wird bleiben können, nachdem ihm dort bereits Anfang März 2023 die fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit für die Nachbarschaft angedroht wurde, er seither die Mieten nicht mehr bezahlt hat, hingegen weiterhin die Nachbarn verängstigt und mehrere Polizeieinsätze provoziert hat, ist offensichtlich.