Die Umstellung auf ein Depotpräparat wurde denn auch im Rahmen der Behandlung in der Klinik mit dem Beschwerdeführer diskutiert, wobei er sich diesbezüglich eine Bedenkzeit von einer Woche ausbedungen habe. Auch in der gerichtlichen Anhörung zeigte er sich nach wie vor zurückhaltend gegenüber der Idee eines Depotpräparats, wobei die behandelnde Ärztin richtig bemerkte, dass eine solche Medikation beim Beschwerdeführer im aktuellen Zeitpunkt zum vornherein nur freiwillig in Frage kommt.