Die behandelnde Ärztin geht davon aus, das wäre auch aktuell der Fall. Nach wie vor bestehe aber die Möglichkeit, den Patienten während des Klinikaufenthalts zu einer Langzeitbehandlung z.B. mit einem Depotpräparat zu motivieren. Eine solche Behandlung sieht auch der gerichtliche Sachverständige als Ideallösung, zumal der Beschwerdeführer aktuell "anbehandelt" sei mit Invega. Demnach könnte er zumindest aus medizinischer Sicht sofort auf das Depotpräparat Xeplion mit demselben Wirkstoff umgestellt werden (mit ca. monatlicher Anwendung) und hernach auf das Präparat Trevicta, das sogar für mehrere Monate wirke und deshalb nur einige Male im Jahr verabreicht werden müsse.