Urteil F 2023 25 8 dies auch "ins Geld" gehe (wobei er über eine Dreiviertelsrente der Invalidenversicherung verfügt und anscheinend seit einiger Zeit die Mietzinsen nicht mehr bezahlt, im Übrigen aber seine Finanzen weitgehend unter Kontrolle zu haben scheint). Im geschützten Rahmen der Klinik ist seine Behandlungseinsicht – auch nach übereinstimmender Auffassung der Klinikärztin sowie des Gerichtsgutachters – absolut glaubhaft, ebenso wie seine Beteuerung, er würde auch nach einer allfälligen Entlassung aus der Klinik seine Medikamente weiter nehmen und den Cannabiskonsum sistieren.