Nachdem die psychotischwahnhafte Symptomatik auf die Behandlung mit Neuroleptika anspreche, sei es denn auch fachgerecht, solche zu verabreichen. Damit würde wohl das Wahnsystem nicht völlig zum Verschwinden gebracht, was laut dem Gerichtsgutachter auch nicht unbedingt wünschenswert sei, da der Beschwerdeführer allein und vereinsamt sei, und ihm das Wahnsystem eine gewisse Wichtigkeit und Bedeutung gebe. Es liessen sich damit aber zumindest die sozialen Auswirkungen der Störung mildern.