Dem Gerichtsgutachter zufolge spricht Einiges gegen die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie: So der späte Beginn der Erkrankung erst im Alter von 29 Jahren, das sehr formalisierte Denken, das Fehlen von Verwahrlosung. Allenfalls sei an eine chronisch wahnhafte Störung zu denken. Als vorläufige Arbeitshypothese können man aber von einer Schizophrenie ausgehen, zumal die Psychose auf Medikamente anspreche, was bei der chronischen wahnhaften Störung nicht der Fall wäre. Nachdem die psychotischwahnhafte Symptomatik auf die Behandlung mit Neuroleptika anspreche, sei es denn auch fachgerecht, solche zu verabreichen.