3.2 Gemäss den Akten der Klinik wurde beim Beschwerdeführer eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert (Differenzialdiagnose: drogeninduzierte psychotische Störung) sowie eine Cannabisabhängigkeit. Gemäss Ausführungen der Klinikvertreterin anlässlich der gerichtlichen Anhörung spreche für die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie, dass der Beschwerdeführer psychotische Symptome auch über den Konsum hinaus habe. Der Konsum von Cannabis fördere aber natürlich auch weiterhin die Bildung von Psychosen. Dem Gerichtsgutachter zufolge spricht Einiges gegen die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie: