3.1 In dessen Vorgeschichte sind eine Vielzahl (ursprünglich wohl drogeninduzierter) psychotischer Episoden aktenkundig, die psychiatrische Hospitalisationen notwendig gemacht haben. So weilte der Beschwerdeführer zuletzt vom 7. März bis 18. April 2023 in der Klinik. Eine im Austrittszeitpunkt vorgesehene Anbindung bei der F.________ kam nach dem Klinikaustritt ebenso wenig zustande wie eine geplante Behandlung in einer Suchtklinik, um die sich der Patient nach seiner Entlassung hatte kümmern wollen (vgl. Austrittsbericht vom 18. April 2023). Der aktuelle Klinikeintritt erfolgte, nachdem der Beschwerdeführer seine während dem letzten Klinikaufenthalt eingestellte Medikation mit