A. Der 1991 geborene A.________ wurde am 18. Juni 2023 durch Notfallpsychiaterin Dr. med. B.________, Zug, mit ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung zum elften Aufenthalt in die Klinik C.________ (fortan auch: Klinik) eingewiesen. Die Einweisung erfolgte, nachdem Nachbarn die Polizei alarmiert hatten, da A.________ in seiner Wohnung ein Fenster einschlage. Die beigezogene Fachärztin stellte einen wahnhaften, psychotischen Zustand fest. B. Gegen diese Unterbringung führte A.________ mit Schreiben vom 20. Juni 2023 (mit Eingang auf der Gerichtskanzlei am Folgetag) Beschwerde beim Verwaltungsgericht.