Bei der Beschwerdeführerin sei es in der Vergangenheit zu langen Hospitalisationen gekommen, da einer der schwerst denkbaren Krankheitsverläufe vorliege, die auch kaum erforscht seien, mit halluzinatorischen Phänomenen bzw. psychotischen Anteilen (vgl. auch Behandlungsempfehlungen, a.a.O., S. 33, zur stärkeren Symptombelastung bei Komorbidität mit einer PTBS; aktenkundig wurde bei der Beschwerdeführerin durch frühere Behandler auch schon eine Schizophrenie diagnostiziert).