Klinikaufenthalts offenbar innert kurzer Zeit zuerst gar keine antipsychotische Medikation wünschte, alsdann wünschte Haldol einzunehmen (was sie dann aber wiederholt ausschüttete), hernach Risperidon (was sie dann aber auch nicht abrief, als es ihr angeboten wurde) und schliesslich Invega (was sie nun nach eigenem Bekunden offenbar einnimmt, wobei dies noch nicht durch Medikamentenspiegel bestätigt werden konnte). 4.3 Schliesslich ist die Verhältnismässigkeit zu prüfen (Fehlen angemessener, weniger einschneidenden Massnahmen, Art. 434 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). Urteil F 2023 23 9