Die Beschwerdeführerin mochte sich mit den soeben referierten Argumenten der Fachärzte (noch) nicht näher auseinandersetzen, sondern beharrte darauf, dass man die orale Medikamenteneinnahme in ihrer betreuten Wohneinrichtung kontrollieren und auch Medikamentenspiegel erstellen könne, und beteuerte, dass sie immer viel trinke, nicht nur, wenn sie Medikamente nehme. Weiter schob sie nach, dass sie sich unter Xeplion auch bei der Arbeit weniger habe konzentrieren können, nachdem sie indes zuvor verneint hatte, von dieser Medikation Nebenwirkungen erlebt zu haben (und auch nicht aktenkundig ist, dass sie dergleichen zuvor bereits erwähnt hätte).