Beide Psychiater halten jedenfalls für unwahrscheinlich, dass die aktuelle Behandlungsbereitschaft auch ausserhalb des Klinikrahmens stabil und tragfähig genug sei, um eine weitere, dauerhafte orale Medikamenteneinnahme zu gewährleisten. Der behandelnde Oberarzt verweist dabei im Wesentlichen auf die Einschränkung der Willensbildungsfähigkeit in dem Sinne, dass die Patientin die Stimmen zwar als negativ wahrnehme, aber nicht nach dieser Erkenntnis handeln, sich den Stimmen also widersetzen, könne.