sie damit selber über die freiwillige Einnahme entscheiden könne und eine gleichmässigere Wirkung verspüre als mit dem Depotpräparat Xeplion, welches sie soweit erinnerlich bisher zweimalig Ende Februar und Ende März eingenommen habe. Damit habe sie jeweils gegen Ende der vierwöchigen Wirkungsdauer ein deutliches Nachlassen der Wirkung verspürt und mit Haldol nachhelfen müssen. Auf Nachfrage hin beteuerte die Beschwerdeführerin, sie plane, das Invega auf Dauer einzunehmen und auch bei sich zu behalten. Dies könne in ihrem betreuten Wohnheim überwacht werden.