Unter dieser Depotmedikation habe die Patientin in einem teilstationären betreuten Wohnen eigenständig leben und arbeiten können. Die Medikation sei sehr gut vertragen worden. Mit der Gabe lasse sich vermeiden, dass die Patientin über mehrere Tage isoliert, fixiert und mit kurzwirksamen Medikamenten (zwangs-)mediziert werden müsse. Weiter könne der stationäre Aufenthalt verkürzt und könnten invasive medizinische Massnahmen wie gynäkologisches Bergen von vaginal eingeführten Glasscherben vermieden werden. Bei Unterlassung der Behandlung drohen gemäss Behandlungsplan eine Zustandsverschlechterung sowie Eigengefährdung in Form massiver Selbstverletzung oder Suizid.