Zustimmung sind erfüllt: Die Beschwerdeführerin weilt zur Zeit aufgrund ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung zur Behandlung und Betreuung in der Klinik. Es liegt ein vom zuständigen Oberarzt unterzeichneter Behandlungsplan vom 17. Mai 2023 vor. Dieser sieht eine Depot-Medikation mit dem Präparat Xeplion vor, bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auch unter Zwang. Die konkrete Dosierung wird zwar erst im Anordnungsdokument vom selben Tag festgehalten. Dieses wurde aber ebenfalls vom nämlichen Oberarzt unterzeichnet (und kann demnach als Präzisierung dessen Behandlungsplans gelesen werden) sowie von einem stellvertretenden Chefarzt.