A.c Mit Anordnung vom 17. Mai 2023 verfügte der stellvertretende Chefarzt dipl. med. C.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Allgemeine Innere Medizin, in Übereinstimmung mit dem Oberarzt und gestützt auf dessen Behandlungsplan vom selben Tag die Medikation mit dem Depotpräparat Xeplion i.m. 150 mg (Paliperidon). Dies wurde begründet mit der vorbekannten Wirksamkeit dieser Behandlung gegen die imperativen Stimmen, bei gleichzeitig fehlenden wirksamen Behandlungsalternativen. B. Hiergegen führte A.________ mit Schreiben vom 17. Mai 2023 Beschwerde, (Eingang auf der Gerichtskanzlei am 19. Mai 2023).