A.b Gemäss Behandlungsplan vom 17. Mai 2023, gezeichnet von Oberarzt dipl. med. B.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sollen die akute Suizidalität der Patientin behandelt und das imperativ-halluzinatorische Suizidphänomen (Stimmen) reduziert werden. Hierzu solle eine Depot-Injektion mit Xeplion erfolgen und sollen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auch bewegungseinschränkende und/oder medikamentöse Zwangsmassnahmen eingesetzt werden. Die Patientin erklärte sich mit der vorgesehenen Behandlung einverstanden, mit Ausnahme der Depotmedikation mit Xeplion.