Selber habe sie keine Suizidgedanken, müsse sich aber sehr gut konzentrieren, um sich von den Stimmen abgrenzen zu können. Am Folgetag wünschte die Patientin auszutreten, bei indes starkem Selbstverletzungsdrang sowie Bekunden, dass sie sich im Falle eines Austritts wahrscheinlich suizidieren werde, so dass am 16. Mai 2023 eine Rückbehaltung ausgesprochen wurde. Am 18. Mai 2023 erfolgte die ärztliche fürsorgerische Unterbringung in der Klinik unter Verweis auf akutes Selbstgefährdungspotenzial der Patientin (insbesondere suizidale Äusserungen bei Hören von Stimmen, die gegen eine Behandlung seien).