D. Hiergegen beschwert sich AA.________ mit Schreiben datiert vom 4. April 2023, eingegangen bei der KESB am 6. April 2023 und von dieser als Verwaltungsgerichtsbeschwerde weitergeleitet an das hiesige Gericht (Eingang am 27. April 2023). Die Beschwerdeführerin verweist auf das zwischenzeitliche Ableben ihrer Mutter und macht geltend, als Erbin sowie Miteigentümerin des Mehrfamilienhauses C.________ verfüge sie nunmehr über ein rechtlich geschütztes Interesse und sei bezüglich der Genehmigung der Produktvereinbarung vom 17. Juni 2020 beschwerdelegitimiert. Das Verwaltungsgericht erwägt: