Ihre Arbeitsstelle wurde gekündigt und ihre berufliche Zukunft ist ungeklärt. Immerhin darf aber auch festgestellt werden, dass die Beschwerdeführerin sich ihrer Krankheit stellt und es geschafft hat, mit dieser erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung ein anspruchsvolles Studium erfolgreich zu absolvieren, und damit auch gezeigt hat, dass sie bei Notwendigkeit sich Hilfe verschaffen kann. Angesichts all dieser Umstände Urteil F 2023 20 10