Mit anderen Worten ändert auch der Weiterverbleib im stationären Rahmen nichts am Risiko, dass sich die Beschwerdeführerin im Falle einer erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgten Entlassung selber schädigen könnte, da die negativen Impulse unkontrollierbar immer wieder erscheinen können. Wohl wäre es nach Aussage der Klinikvertreterin sinnvoll, wenn die Beschwerdeführerin noch einige Tage an Stabilität gewinnen könnte, wobei sie dies auch gleichzeitig in dem Sinn relativierte, dass beim Widerstand der Beschwerdeführerin auch ein kontraproduktiver Effekt eintreten könnte.