6. In Würdigung dieser Aussagen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die Beschwerdeführerin an einer schwerwiegenden Krankheit leidet, die eine sachgerechte Behandlung erfordert. Darüber sind sich alle, insbesondere auch die Beschwerdeführerin, einig. Keine Übereinstimmung ist allerdings bei der Art der erforderlichen Behandlung gegeben, wobei auch die Klinikärztin zugestand, dass mit der Abgabe von Neuroleptika die imperativen Stimmen gedämpft werden könnte. Allerdings hielten die Ärzte fest, dass die Phase der Evaluierung eines nachhaltig wirkenden und verträglichen Medikamentes eine längere Zeit braucht. Übereinstimmung herrscht weiter zwischen den Ärzten, dass die