5.3 Der Gutachter vertrat demgegenüber der Meinung, dass aufgrund der von ihm diagnostizierten Schizophrenie die Abgabe von Neuroleptika dringend zu empfehlen sei und an sich die Behandlung lege artis wäre. Nach seiner Ansicht könnte damit eine dauerhafte Linderung des (unbestrittenen) Leidensdruckes der Beschwerdeführerin erreicht und damit der Weg in ein selbstkontrolliertes Leben geebnet werden. Diese Wirkung würde aber nur bei einer dauernden Medikamenteneinnahme erzielt.