Diese Behandlungsplätze seien aber rar und die Wartefristen betrügen mindestens sechs Monate, eher länger. Insofern müsse leider festgestellt werden, dass das Behandlungsangebot der Klinik Zugersee, welche (auch) eine Akutklinik sei, der Beschwerdeführerin keine Hilfe biete. In diesem Sinn sei die Klinik Zugersee für einen länger dauernden Aufenthalt für die Beschwerdeführerin keine geeignete Einrichtung. Sie sei daher auch der Meinung, dass der Aufenthalt der Beschwerdeführerin in dieser Klinik nur noch wenige Tage dauern müsse. Im Gegenteil sei es sogar möglich, dass ein längerer Aufenthalt ihr Zustandsbild noch verschlechtern könnte.