5.2 Die Klinikärztin äusserte klar, dass bei der Diagnose, von welcher sie ausgingen, eine langdauernde, auf Gesprächs- und Verhaltenstherapien basierende Behandlung vonnöten sei. Medikamente könnten allenfalls kurzfristig Spannungssituationen dämpfen, seien aber letztlich nicht tauglich. Entsprechend benötige die Beschwerdeführerin keine dauernde Medikation. Notwendig sei, was auch die Beschwerdeführerin glaubhaft wünsche und anstrebe, eine einige Monate dauernde stationäre Behandlung in einer auf PTBS, Borderline oder ähnliche Krankheitsbilder spezialisierte Institution. Diese Behandlungsplätze seien aber rar und die Wartefristen betrügen mindestens sechs Monate, eher länger.