Realistischerweise sei aber mit einem neuen Arbeitsplatz erst in etwa eineinhalb bis zwei Jahren zu rechnen. Diese Sachlage mit den Ungewissheiten betreffend die berufliche Zukunft mit all den dazugehörenden Folgen ist fraglos eine äusserst belastende Situation, welche mannigfache und gravierende (Selbst-)Gefährdungen, die von den Ärzten aber nicht detailliert beschrieben wurden, nach sich ziehen können. 4.3 Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass bei der Beschwerdeführerin eine erhebliche Selbstgefährdung besteht, die einer adäquaten Behandlung bedarf.