4.2.1 Die Beschwerdeführerin wurde am 26. April um 01:50 Uhr wegen Suizidäusserungen per FU in die Klinik eingewiesen. Am Nachmittag des Eintrittstages wurde die zwangsweise Verabreichung – zuerst durch orale Abgabe, dann nach Erbrechen des Medikaments (Haldol, Diazepam) durch Injektion – angeordnet, da eine akute Suizidalität und selbstverletzendes Verhalten der Beschwerdeführerin befürchtet wurde. Gemäss Verlaufsberichten kam es in der Folge immer wieder zu letztlich erfolglosen Versuchen der Beschwerdeführerin, sich mittels gefährlicher Gegenstände selbst zu verletzen, die sie trotz intensiver Betreuung und Überwachung zu schmuggeln vermochte.