diagnostiziert werden dürfen, wenn eine betroffene Person Polytraumata erlitten hätte, im aktuellen Diagnoseraster bedürfe es aber eines schweren, geradezu katastrophalen Traumas. Die Borderline-Diagnose sei nach seinen Einsichten vorliegend nicht erhärtet bzw. eher zu verwerfen, da die vorliegend gegebenen Symptome wie Selbstverletzung, Verhaltensanomalien etc. nicht durchgehend in der dafür notwendigen Dauer vorlägen.