Die Beschwerdeführerin war in den vergangenen Jahren schon mehrfach in psychiatrischen Kliniken hospitalisiert, zum Teil nur für wenige Tage, so in der Klinik Zugersee, dann aber auch – nach ihren eigenen Angaben – im vergangenen November 2022 sowie Januar und Februar 2023 in der Klinik F.________ während insgesamt drei Monaten. Ein weiterer Aufenthalt habe in der Klinik G.________ stattgefunden. Die verantwortliche Oberärztin in der Klinik Zugersee gab betreffend die Diagnose an, dass die Klinikärzte von einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) ausgingen; ob auch eine Borderline-Störung gegeben sei, sei fraglich.