3.1 Die Klinikeinweisung am 26. April 2023 erfolgte auf Anordnung der Notfallpsychiaterin wegen Selbstgefährdung bei anzunehmender akuter Suizidalität der Beschwerdeführerin. Die Einweisung in den geschützten Rahmen erfolgte unter anderem, weil sie keine Vertrauens- oder Bezugsperson bezeichnen konnte oder wollte, die sie in ihrer Not hätte begleiten und unterstützen können. Die Beschwerdeführerin war in den vergangenen Jahren schon mehrfach in psychiatrischen Kliniken hospitalisiert, zum Teil nur für wenige Tage, so in der Klinik Zugersee, dann aber auch – nach ihren eigenen Angaben – im vergangenen November 2022 sowie Januar und Februar 2023 in der Klinik F.______