4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. 5. Mitteilung an die Beschwerdeführerin, an die ärztliche Leitung der Klinik C.________, an dipl. med. B.________ sowie an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug. Zug, 25. Januar 2023 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Die Vorsitzende