5. Das Verfahren ist kostenlos (§ 57 Abs. 2 EG ZGB). Eine Parteientschädigung ist der nicht anwaltlich vertretenen Beschwerdeführerin nicht zuzusprechen. Urteil F 2023 1 13 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: __________________________________ 1. Die Beschwerde wird insofern gutgeheissen, als die Nichtigkeit der fürsorgerischen Unterbringung vom 10. Januar 2023 festgestellt wird. Die Beschwerdeführerin ist im Tagesverlauf aus der Klinik zu entlassen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.