Die Beschwerdeführerin lebt in günstigen finanziellen Verhältnissen in einer Stockwerkeigentumseinheit in I.________, die ohne Treppen angelegt ist, so dass zumindest innerhalb ihrer Wohnung die Gefahr von (lebensbedrohlichen) Treppenstürzen als gering erscheint und sie bei Bedarf auch externe Hilfe in Anspruch nehmen kann, wenn sie dies möchte. Zudem führte sie an ihrer Anhörung vom 25. Januar 2023 aus, sie erhalte alle drei Wochen im Haushalt Unterstützung durch die Haushaltsspitex und bekundete zum Schluss auch zumindest ansatzweise eine Bereitschaft, inskünftig – anders als in der Vergangenheit – mit der Spitex zusammenzuarbeiten, wenn diese sie