Nach ihren Stürzen wurde denn auch immer wieder rechtzeitig der Rettungsdienst aufgeboten, zuletzt z.B. durch eine Freundin, oder ist es der Beschwerdeführerin gelungen, selbst einen Fahrdienst zu organisieren. Die Beschwerdeführerin lebt in günstigen finanziellen Verhältnissen in einer Stockwerkeigentumseinheit in I.________, die ohne Treppen angelegt ist, so dass zumindest innerhalb ihrer Wohnung die Gefahr von (lebensbedrohlichen) Treppenstürzen als gering erscheint und sie bei Bedarf auch externe Hilfe in Anspruch nehmen kann, wenn sie dies möchte.