Das äussert sich z.B. auch darin, dass sich ein erheblicher Kontrollverlust nicht feststellen lässt: offenbar vermag die Beschwerdeführerin ihren Alltag zuhause nach wie vor und seit Jahren mehr oder weniger unverändert zu bewältigen, abgesehen von seit 2017 immer wieder vorkommenden Stürzen. Der Alkoholkonsum scheint sich dabei denn auch über die Jahre hinweg nicht wesentlich verändert zu haben und sich in einem Rahmen zu bewegen, der das sozial übliche zumindest nicht erheblich sprengt, wenngleich er natürlich im Zusammenspiel mit Alter, Vorerkrankungen und Medikamentenkonsum dennoch offensichtlich negative Auswirkungen zeitigt.