Der einweisende Arzt beschrieb denn auch die Ursache der rezidivierenden Stürze als "multifaktoriell bedingt". Im aktuellen Zeitpunkt erreicht jedenfalls die bestehende Gefährdungslage nicht die notwendige Schwelle, um die Beschwerdeführerin – die sich insoweit klar, kohärent und auch bereits seit Eintritt konstant gegen jede Behandlung und Betreuung in der Klinik ausspricht und erklärt, nach Hause zurückkehren und ihr Glas Wein am Abend geniessen zu wollen – gegen ihren Willen fürsorgerisch unterzubringen.