In diesem Zusammenhang berichtet der Stationsleiter, konkret habe etwa die Beschwerde an das Gericht durch die Pflege vorbereitet werden müssen (auf Wunsch der Patientin); diese habe dann in der Folge rasch nicht mehr gewusst, dass sie Beschwerde erhoben habe bzw. habe diese allenfalls auch zurückziehen wollen, was sie dann auch wieder vergessen habe. Die Unterschrift der Empfangsbestätigung (der Anhörungseinladung) zuhanden des Gerichts habe eine Viertelstunde in Anspruch genommen. Behandelnde Ärztin und Stationsleiter weisen zudem beide darauf hin, dass die Beschwerdeführerin sehr rasch vergesse, dass bzw. wann ihre Tochter dagewesen sei oder angerufen habe, oder was man ihr kurz zuvor