Ein Schwächezustand besteht aktuell umso mehr, als nebst diesen ausgewiesenen Diagnosen auch – nach Darlegung der behandelnden Klinikärztin nach wie vor – kognitive Einschränkungen festgestellt wurden und ein Verdacht auf demenzielle Entwicklung besteht, der bis anhin noch nicht näher abgeklärt werden konnte. Entsprechende Abklärungen sind geplant, wobei nicht zuletzt auch möglich ist, dass die kognitiven Einschränkungen vorübergehender Natur bedingt durch die kürzlich stattgehabte Covid-19-Infektion sind. In diesem Zusammenhang berichtet der Stationsleiter, konkret habe etwa die Beschwerde an das Gericht durch die Pflege vorbereitet werden müssen (auf Wunsch der Patientin);