Als Einweisungsgrund wird denn auch nicht eine akute, sondern eine chronische Selbstgefährdung (seit Jahren) angegeben. Auf telefonische Nachfrage der Referentin vom 23. Januar 2023 hin vermochte der einweisende Arzt zwar nachvollziehbar darzulegen, weshalb man die Patientin lieber nicht alleine habe nach Hause entlassen wollen. Hingegen liess sich kein Grund eruieren, weshalb am Nachmittag des 10. Januars 2023 sofortiges Handeln erforderlich gewesen wäre, ohne den Beizug einer Facharztperson für Psychiatrie abzuwarten.