Diese hatte darauf hingewiesen, dass die zwangsweisen Unterbringungen für die betroffenen Personen oft traumatisch seien und Facharztpersonen der Psychiatrie eher bereit und fähig seien, gefährdende Situationen vor Ort zu entschärfen, womit Einweisungen ggf. auch vermieden werden könnten (a.a.O., S. 16). Dies scheinen denn auch die durch das schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) erhobenen Daten zur Rate fürsorgerischer Unterbringungen zu bestätigen. So werden im Kanton Zürich (wo im Wesentlichen jede praktizierende Arztperson zur Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung ermächtigt ist, vgl. § 27 des Zürcher Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht [EG KESR;