Gemäss Erläuterungen des Regierungsrates wurde damit einem Anliegen der Stiftung pro mente sana im Zuge der Vernehmlassung (zum Vorentwurf vom Frühling 2010, der eine Anordnung noch durch jede Arztperson mit Berufsausübungsbewilligung vorsah) Rechnung getragen. Diese hatte darauf hingewiesen, dass die zwangsweisen Unterbringungen für die betroffenen Personen oft traumatisch seien und Facharztpersonen der Psychiatrie eher bereit und fähig seien, gefährdende Situationen vor Ort zu entschärfen, womit Einweisungen ggf. auch vermieden werden könnten (a.a.O., S. 16).