Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 5. April 2011 zur Änderung des EG ZGB, S. 26, abrufbar unter: https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/291). Gemäss Erläuterungen des Regierungsrates wurde damit einem Anliegen der Stiftung pro mente sana im Zuge der Vernehmlassung (zum Vorentwurf vom Frühling 2010, der eine Anordnung noch durch jede Arztperson mit Berufsausübungsbewilligung vorsah) Rechnung getragen.